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   BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 574/99   

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https://dejure.org/2000,8503
BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 574/99 (https://dejure.org/2000,8503)
BAG, Entscheidung vom 25.10.2000 - 4 AZR 574/99 (https://dejure.org/2000,8503)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 4 AZR 574/99 (https://dejure.org/2000,8503)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt: Zulagen - Auslegung des § 6 GMTV für Arbeiter und Angestellte für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Thüringen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 234/86

    Heimzulage für Sozialpädagogen beim Roten Kreuz - Anspruchsvoraussetzungen für

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 574/99
    Von diesem Irrtum, den sie in ihrem Aushang von 13. Juni 1997 deutlich gemacht hat, konnte die Beklagte jedoch jederzeit wieder abrücken (vgl. Senat 21. April 1982 - 4 AZR 671/79 - BAGE 38, 291, 297; 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33, 49 f.; 11. März 1987 - 4 AZR 234/86 - nv.).

    Ein Rechtsirrtum der Beklagten kann dann für die betroffenen Arbeitnehmer erkennbar sein, wenn der Arbeitgeber mit seinen Zahlungen ersichtlich ausschließlich nach den vereinbarten Arbeitsbedingungen verfahren wollte (Senatsurteil vom 11. März 1987 - 4 AZR 234/86 -, nv).".

  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 574/99
    Von diesem Irrtum, den sie in ihrem Aushang von 13. Juni 1997 deutlich gemacht hat, konnte die Beklagte jedoch jederzeit wieder abrücken (vgl. Senat 21. April 1982 - 4 AZR 671/79 - BAGE 38, 291, 297; 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33, 49 f.; 11. März 1987 - 4 AZR 234/86 - nv.).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 130/93

    Zulage bei Heimerziehung

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 574/99
    Der Senat hat in der ersichtlich von der Revision zitierten, aber falsch datierten und textlich nicht richtig wiedergegebenen Entscheidung vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - (BAGE 73, 191, 199 f.) ausgeführt:.
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 149/92

    Zulage bei Heimerziehung

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 574/99
    Andernfalls würde auch bei irrtümlichen Zahlungen ein entsprechender Anspruch des Arbeitnehmers entstehen (Senat 26. Mai 1993 - 4 AZR 149/92 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 2 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 28, zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 21.04.1982 - 4 AZR 671/79

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 574/99
    Von diesem Irrtum, den sie in ihrem Aushang von 13. Juni 1997 deutlich gemacht hat, konnte die Beklagte jedoch jederzeit wieder abrücken (vgl. Senat 21. April 1982 - 4 AZR 671/79 - BAGE 38, 291, 297; 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33, 49 f.; 11. März 1987 - 4 AZR 234/86 - nv.).
  • LAG Thüringen, 24.10.2023 - 5 Sa 112/22

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

    Die in Bezug genommene Regelung in § 7 Ziffer 1 b MTV stelle lediglich klar, dass dieser Zuschlag steuerrechtlich ab 20:00 Uhr als Nachtzuschlag zu behandeln sei (vgl. BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 574/99).

    Die in Bezug genommene Regelung in § 7 Ziffer 1 S. 2 MTV stellt lediglich klar, dass dieser Zuschlag steuerrechtlich ab 20:00 Uhr als Nachtzuschlag zu behandeln, also steuerfrei ist (BAG 25.10.2000 - 4 AZR 574/99 - Rn. 59 ff.).

  • LAG Thüringen, 24.10.2023 - 5 Sa 59/23

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

    Die in Bezug genommene Regelung in § 7 Ziffer 1 b MTV stelle lediglich klar, dass dieser Zuschlag steuerrechtlich ab 20:00 Uhr als Nachtzuschlag zu behandeln sei (vgl. BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 574/99).

    Die in Bezug genommene Regelung in § 7 Ziffer 1 S. 2 MTV stellt lediglich klar, dass dieser Zuschlag steuerrechtlich ab 20:00 Uhr als Nachtzuschlag zu behandeln, also steuerfrei ist (BAG 25.10.2000 - 4 AZR 574/99 - Rn. 59 ff.).

  • LAG Thüringen, 24.10.2023 - 5 Sa 67/23

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

    Die in Bezug genommene Regelung in § 7 Ziffer 1 b MTV stelle lediglich klar, dass dieser Zuschlag steuerrechtlich ab 20:00 Uhr als Nachtzuschlag zu behandeln sei (vgl. BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 574/99).

    Die in Bezug genommene Regelung in § 7 Ziffer 1 S. 2 MTV stellt lediglich klar, dass dieser Zuschlag steuerrechtlich ab 20:00 Uhr als Nachtzuschlag zu behandeln, also steuerfrei ist (BAG 25.10.2000 - 4 AZR 574/99 - Rn. 59 ff.).

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 617/06

    Tarifauslegung - Zuschlag für unregelmäßige Nachtarbeit

    Im Gemeinsamen Manteltarifvertrag für Arbeiter und Angestellte der Metall- und Elektroindustrie für das Land Thüringen vom 8. März 1991 idF vom 3. März 1997, der der Entscheidung des Senats vom 25. Oktober 2000 (- 4 AZR 574/99 -) zugrunde liegt, ist der Begriff der "regelmäßigen Nachtarbeit" in § 4 Ziff. 4 Abs. 2 wie folgt bestimmt:.
  • LAG Thüringen, 24.10.2023 - 5 Sa 63/23

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

    Die in Bezug genommene Regelung in § 7 Ziffer 1 b MTV stelle lediglich klar, dass dieser Zuschlag steuerrechtlich ab 20:00 Uhr als Nachtzuschlag zu behandeln sei (vgl. BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 574/99).

    Die in Bezug genommene Regelung in § 7 Ziffer 1 S. 2 MTV stellt lediglich klar, dass dieser Zuschlag steuerrechtlich ab 20:00 Uhr als Nachtzuschlag zu behandeln, also steuerfrei ist (BAG 25.10.2000 - 4 AZR 574/99 - Rn. 59 ff.).

  • BAG, 16.04.2003 - 4 AZR 373/02

    Tarifauslegung; Kumulierung von Zuschlägen

    Eine betriebliche Übung entsteht nicht allein schon durch die faktische Leistungsgewährung ohne Rücksicht auf deren Begründung und Anlaß (Senat 25. Oktober 2000 - 4 AZR 574/99 - nv.).

    Damit wird keine - vertragliche - Bindung iSd. betrieblichen Übung begründet (vgl. Senat 25. Oktober 2000 - 4 AZR 574/99 - nv.; 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33, 49 f. = AP BAT § 4 Nr. 12; 21. April 1982 - 4 AZR 671/79 - BAGE 38, 291, 297 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 5 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 1).

  • LAG Niedersachsen, 17.06.2005 - 16 Sa 1204/04

    Anforderungen an die Berufungsbegründung im arbeitsgerichtlichen Verfahren;

    Die Klägerseite wie auch die übrigen Mitarbeiter konnten aus diesen Umständen erkennen, dass die Gewährung von Zusatzurlaub nicht verpflichtend ohne Rücksicht auf den Tarifvertrag gewährt werden sollte, sondern dass insoweit eine irrtümliche Zahlung erfolgte (vgl. hierzu Urteil des BAG vom 24.11.2004, Az. 10 AZR 202/04, in NZA 2005, 349 bis 352, vom 16.04.2003, Az. 4 AZR 373/02, in EzA, § 242 BGB, 2002, Betriebliche Übung Nr. 1, vom 25.10.2000, Az. 4 AZR 574/99, nicht amtlich veröffentlicht, vom 25.07.2001, Az. 10 AZR 758/00, in EzA, § 611 BGB, Schichtarbeit Nr. 2, vom 26.05.1993, Az. 4 AZR 130/93, in NZA 1994, 88 bis 90, jeweils m. w. N.).
  • LAG Brandenburg, 09.03.2004 - 2 Sa 156/03

    Keine betriebliche Übung bei konkludenter Provisionsabrede

    Wie das Bundesarbeitsgericht mehrfach und zu Recht entschieden hat, reicht allein die faktische Leistungsgewährung ohne Rücksicht auf deren Begründung und Anlass zur Entstehung einer betrieblichen Übung nicht aus (vgl. BAG v. 25.10.2000 - 4 AZR 574/99 - und v. 16.04.2003 - 4 AZR 373/02 -).
  • LAG Köln, 11.12.2003 - 10 Sa 201/03

    Betriebliche Übung

    Zutreffend ist der Ausgangspunkt der Beklagten, dass nicht allein schon durch die faktische Leistungsgewährung eine betriebliche Übung entsteht, weil sonst auch bei irrtümlichen Zahlungen ein Anspruch des Arbeitnehmers begründet würde (BAG, Urteil vom 25.10.2000 -4 AZR 574/99 --).
  • LAG Hamm, 10.12.2001 - 19 Sa 1102/01

    Anspruch auf Zahlung eines Nachtarbeitszuschlages ; Grenze des Vorrangs der

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